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Kinderrechte ins Grundgesetz!

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Ein Erklärvideo warum wir Kinderrechte im Grundgesetz brauchen.

DKSB LV BW Offener Brief Kinderrechte ins Grundgesetz

Brief von Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes an das Bundesministerium der Justiz

Vor 30 Jahren, am 5. April 1992, trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Bis heute ist sie jedoch nicht vollständig umgesetzt. Der Kinderschutzbund fordert, dass die Kinderrechte im Grundgesetz aufgenommen werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen andere und mehr Rechte. Sie brauchen besondere Schutzrechte, weil sie sehr verletzlich sind und sich nicht selbst schützen können. Sie brauchen besondere Förderrechte, weil sie am Anfang ihrer Entwicklung stehen, die besonders gefördert werden muss. Sie brauchen besondere kindgerechte Beteiligungsrechte, damit ihre Bedürfnisse und Interessen in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden. „Ich bin überzeugt: Hätten die Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung Verfassungsrang, würden sie nicht mehr so einfach übergangen werden. Die Politik wäre gefordert, diese Rechte mit Leben zu füllen. Und die Verhaltensnormierende Kraft des Grundgesetzes würde auch in unserer Gesellschaft dazu führen, dass wir Kindern auf Augenhöhe und mit dem Wissen um ihre besonderen Rechte begegnen“, sagt Kinderschutzbund Präsident Heinz Hilgers.

   

Die wichtigsten Kinderrechte kurz vorgestellt

Deine Rechte stehen in der Kinderrechtskonvention, die am 05. April 1992 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Keinem Kind sollen diese Kinderrechte vorenthalten werden. Kinderrechte sind Menschenrechte. In den Jahren seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist bis heute VIELES erreicht worden - aber es gibt weiterhin viel zu tun.

Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
(Artikel 2)
Alle Kinder haben diese Rechte, egal wer sie sind, wo sie leben woher sie kommen, welche Hautfarbe sie haben, was ihre Eltern machen, welche Sprache sie sprechen, welche Religion sie haben, ob sie Junge oder Mädchen sind, in welcher Kultur sie leben, ob sie eine Behinderung haben, ob sie reich sind oder armte weggenommen werden sind. Keinem Kind darf irgendeines der beschlossenen Rechte weggenommen werden.

Gesundheit

Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
(Artikel 24)
Du hast das Recht auf bestmögliche Gesundheit, medizinische Behandlung,sauberes Trinkwasser, gesundes Essen, eine saubere und sichere Umgebung, Schutz vor schädlichen Bräuchen und das Recht zu lernen, wie man gesund lebt

Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
(Artikel 28)
Du hast das Recht auf gute Schulbildung. Die Grundbildung soll nichts kosten. Du sollst dabei unterstützt werden, den besten Schul- und Ausbildungsabschluss zu machen, den Du schaffen kannst. Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Kinder in die Schule gehen und kein Kind dort schlecht behandelt wird.

Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
(Artikel 23)
Du hast das Recht auf besondere Förderung und Unterstützung, falls Du behindert bist. Dir stehen auch in diesem Fall alle Rechte der Konvention zu, so dass Du ein gutes Leben führen und aktiv am sozialen Leben teilnehmen kannst

Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
(Artikel 31)
Du hast das Recht auf Freizeit, zu spielen, Dich zu erholen und Dich künstlerisch zu betätigen.

Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
(Artikel 12 und 13)
Du hast das Recht, Deine eigene Meinung, mitzuteilen und Erwachsene müssen das, was Du sagst, ernst nehmen. Auch Richter müssen Dich anhören, wenn Du betroffen bist.
Du hast das Recht,das, was Du denkst und fühlst, anderen mitzuteilen, indem Du redest, zeichnest, schreibst oder auf andere Art und Weise. Du darfst aber keinen anderen Menschen damit verletzen oder kränken. Du hast das Recht zu erfahren, was in der Welt vor sich geht.
 

Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
(Artikel 19, 32 und 34)
Du hast das Recht auf Schutz, damit Du weder körperlich noch seelisch misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt wirst.
Der Staat muss Altersgrenzen für die Arbeit von Kindern erlassen. Er muss Dich vor Arbeit schützen, die schlecht für Deine Gesundheit oder Deine Schulbildung ist. Falls Du eine erlaubte Arbeit machst, hast Du das Recht auf Sicherheit am Arbeitsplatz und auf faire Bezahlung.
Du hast das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch in allen Formen. 

Zugang zu Medien

Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.  (Artikel 17)
Du hast das Recht, alles zu erfahren, was Du für ein gutes Leben wissen musst, aus dem Radio, der Zeitung, Büchern, dem Computer und anderen Quellen. Erwachsene sollen dafür sorgen, dass die Informationen, die Du erhältst, Dir nicht schaden. Außerdem sollen sie Dir helfen, die Informationen, die Du brauchst, zu finden und zu verstehen.

Schutz der Privatsphäre und Würde

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
(Artikel 16)
Du hast das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ungefragt Deine Briefe lesen, Dein Zimmer durchsuchen oder ähnliches tun. Niemand darf Dich beschämen oder beleidigen.
 

Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
(Artikel 22 und 38)
Flüchtlingskinder haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe. Auch alle anderen Rechte der Kinderrechtskonvention gelten für sie in dem Land, in dem sie gerade sind. Der Staat, die Vereinten Nationen und andere Organisationen müssen ihnen helfen, zu ihrer Familie zurückzukehren, falls sie alleine auf der Flucht sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen sie wie andere Kinder ohne Eltern behandelt werden.
Du hast das Recht auf Schutz im Krieg. Ein zusätzlicher Vertrag bestimmt, dass kein Kind zu aktiver Teilnahme an bewaffneten Konflikten herangezogen werden darf